Darf der Fluchtweg aus einem Keller in einem Bestandesgebäude über eine Leiter in einem Schacht führen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Ein Fluchtweg über eine Leiter ist nach den Brandschutzvorschriften nicht zulässig.

Welche verhältnismässige Lösung sich in Ihrem Fall anbietet, muss objektbezogen anhand der örtlichen Situation mit der zuständigen Brandschutzbehörde geklärt und abgestimmt werden.

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