Darf das RWA-Dachoblicht im vertikalen Fluchtweg mit einem separaten Lüftertaster im Treppenhaus nachgerüstet werden, damit das es auch zum alltäglichen Lüften genutzt werden kann?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Ja das ist erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Ansteuerung der RWA priorisiert ist. Das heisst, sie muss im Ereignisfall alle anderen Funktionen übersteuern.  Ist dies gegeben, ist der alltägliche Gebrauch sogar zu begrüssen, da damit der Unterhalt besser gewährleistet ist und Defekte eher erkannt werden.

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