Darf bei Wohnungstüren mit EI30 Anforderungen ein Katzentürchen oder eine Katzenklappe eingebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Nein, in Türen mit Feuerwiderstand EI 30 darf kein Katzentürchen eingebaut werden, denn damit wäre der Feuerwiderstand nicht mehr gewährleistet.

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