Darf bei Wohnungstüren mit EI30 Anforderungen ein Katzentürchen oder eine Katzenklappe eingebaut werden? Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern Nein, in Türen mit Feuerwiderstand EI 30 darf kein Katzentürchen eingebaut werden, denn damit wäre der Feuerwiderstand nicht mehr gewährleistet.