Darf an der Decke eines Pneulagers (Fläche bis 600 m2) eine Wärmedämmung aus Steinwolle angebracht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Bis zu einer Lagermenge von 60 Tonnen oder einer Lagerfläche von 600 m2 muss ein Pneulager als Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI 60 ausgeführt sein. Ab Lagermengen über 60 Tonnen oder einer Lagerfläche von mehr als 600 m2 ist ein Brandabschnitt EI 90 gefordert.

Für Wand- und Deckenbekleidungen gelten die gleichen Anforderungen wie bei übrigen Innenräumen. Sie müssen aus Baustoffen der Kategorie RF3 bestehen. Eine Wärmedämmung aus Steinwolle mit der Klassifizierung RF1 darf also an der Decke montiert werden.

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