Braucht es beim Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses auf jeden Fall eine Öffnung im Dach zur Rauchentlüftung?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Situation
In einem Mehrfamilienhaus mit 11 Wohnungen befinden sich die beiden oberen Wohnungen unter dem Dach. Das Treppenhaus hat oben einen Betonboden, der das Treppenhaus vom Dach trennt. Die oberen beiden Fenster im Treppenhaus, die geöffnet werden können, sind niedriger als die Oberseite der Eingangstür der Häuser. Braucht es einen Rauchentlüftungspunkt durch das Dach? Damit müsste ein Loch im Betonboden gebohrt werden. Oder reicht es aus, wenn die Türen der beiden Wohnungen einen Feuerwiderstand von 30 Minuten aufweisen?

Antwort
Falls in jedem Geschoss genügend grosse (mindestens 0.3 m2) Lüftungsflügel vorhanden sind, ist zuoberst im Treppenhaus keine Abströmöffnung gefordert (siehe Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen», Ziffer 3.3.1, Absatz 2). Wenn solche Lüftungsflügel nicht vorhanden sind, muss eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage eingebaut werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, mit einem Brandschutzfachplaner Kontakt aufzunehmen.

Die Wohneingangstüren müssen unabhängig von der Rauch- und Wärmeabzugsanlage einen Feuerwiderstand von EI 30 aufweisen.

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