Bezieht sich die vorgeschriebene Türbreite von 90 cm bei Wohnungseingangstüren auf das Rahmenlichtmass, das lichte Durchgangsmass bei 90° Öffnung (mit oder ohne Türdrücker) – und welche Regelung gilt im Umbau mit bestehenden, kleineren Türen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Massgebend ist die lichte Durchgangsbreite, siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.4.5, Absatz 4. Dies gilt auch, wenn die Türe mehr als 90 Grad geöffnet werden kann. Auf der  Infoplattform für Brandschutz finden Sie im Glossareintrag «Lichte Durchgangsbreite» eine Skizze, wie diese gemessen wird. Vorstehende Beschläge wie Türdrücker bis 10 cm werden dabei nicht berücksichtigt.

Bei Umbauten gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Das heisst, es obliegt der Brandschutzbehörde, ob eine schmalere Türe so belassen werden darf.

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