Objekt: Carport; Gebäudehöhe: bis 11 m; Kanton Aargau
In der Regel ist eine Baubewilligung nötig beim Bau eines Carports. Die Prüfung der Brandschutzaspekte macht einen Teil der Baubewilligung aus. Welche Brandschutzabstände eingehalten werden müssen, ist von der Situation abhängig, z. B. von der Grundfläche des Carports, ob er freistehend oder angebaut ist und welche Baustoffe verwendet werden. Sie finden Informationen dazu auf Heureka, der Informationsplattform für Brandschutz.
Der Mindestabstand zu grundstückfremden Gebäuden beträgt 4 m. Kann dieser nicht eingehalten werden, müssen Ersatzmassnahmen getroffen werden (z. B. eine feuerwiderstandsfähige Aussenwand). Wir empfehlen Ihnen, mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, um die Situation und mögliche Ersatzmassnahmen beurteilen zu lassen.