Beim Umbau eines Wohngebäudes mittlerer Höhe sollen die bestehenden auskragenden Balkone in Stahlbeton durch eine Holzkonstruktion (Träger und je zwei Aussenstützen) zu erweitert werden. Muss dieses aussen angebrachte neue Holztragwerk ebenfalls einen Feuerwiderstand von R60 aufweisen? Keiner dieser Balkone befindet sich unmittelbar oberhalb des Haupteinganges zum Gebäudeinnern.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Waadt

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Beim Tragwerk der Balkone wird keine Anforderung an den Feuerwiderstand gestellt, wenn dieses keine lastabtragende Funktion des eigentlichen Gebäudekörpers hat.  

Falls das Gebäude eine Holzfassade hat, müssen bei den Balkonen allenfalls Brandschutzmassnahmen umgesetzt werden. Informationen dazu finden Sie auf der Infoplattform «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen/Mehrfamilienhaus 11 bis 30m hoch/Gebäudehülle und Gebäudeausbau» im Abschnitt «Fassaden mit Holz und anderen brennbaren Baustoffen». 

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