Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Diese Anfrage ist objektspezifisch und ohne Detailangaben nicht abschliessend beurteilbar. Grundsätzlich gilt:
Ein bestehender Holzherd kann weiter betrieben werden (Herstellerangaben beachten), sofern er unverändert bleibt. Werden im Umfeld jedoch Anpassungen vorgenommen (z. B. neue Küche oder Bodenbeläge), sind die heute gültigen Brandschutzvorschriften einzuhalten. Besonders zu beachten sind Abstände zu brennbaren Materialien sowie ein geeigneter Funkenschutz.
Kunststoffbeläge wie PVC/Vinyl gelten als brennbar und sind im Nahbereich in der Regel nicht zulässig bzw. nur mit entsprechenden Schutzmassnahmen.
Wir empfehlen, die Situation mit dem zuständigen Feueraufseher der entsprechenden Gemeinde oder allenfalls der Fachstelle Brandschutz (GVB) zu klären. Die Zuständigkeiten im Kanton Bern finden Sie auf der Website der GVB.