Bei uns sind vier Kellerräume und der Technikraum an einen kurzen Korridor angeschlossen, der mit einer T30-Türe ins Treppenhaus mündet. Im Korridor befindet sich die Elektroverteilung – benötigt die Schrankfront eine spezielle Verkleidung oder sind Holztüren zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Brandschutzbehörde, ob der Korridor als horizontaler Fluchtweg gilt oder ob er zusammen mit den angrenzenden Räumen eine Nutzungseinheit bildet. Innerhalb einer Nutzungseinheit müssen lediglich die allgemeinen Installationsvorschriften (Niederspannungs-Installationsnorm) beachtet werden. Gilt der Korridor als horizontaler Fluchtweg, gelten erhöhte Anforderungen.

Im Kanton Bern müssen Schaltgerätekombinationen in horizontalen Fluchtwegen, die von den vertikalen Fluchtwegen mit einem Brandabschluss abgetrennt sind, eine Front der Schutzart IP 4X (gemäss Norm DIN EN 60529) aus Baustoffen der Brandverhaltensgruppe Kategorie RF1 aufweisen. Ob das im Kanton Zürich ebenfalls der Fall ist, müssten Sie mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde klären.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert