Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
max. 2 Stockwerke
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Regelungen für die Begehbarkeit von Treppen. In solchen Fällen gelten die Regeln der Technik, z.B. die Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) oder der SUVA.