Bei uns im Altersheim führt ein Fluchtweg durch ein Büro zur Nottreppe. Dieses Büro soll zu einem Zimmer für Bewohner umgestaltet werden. Ist das erlaubt, wenn der Fluchtweg durch das Zimmer führt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Altersheim, im Kanton Bern

Ihre Beschreibung lässt darauf schliessen, dass die bisherige Fluchtwegsituation keine Standardlösung ist, sondern objektbezogen bewilligt wurde. Auf dieser Plattform können wir ohne Objektkenntnisse keine fundierte Aussage machen.

Die Situation muss objektbezogen beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Brandschutzexperten.

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