Standort des Gebäudes
Bern
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
Anlass, Konzerte mit Bankettbestuhlung
Eine Rampe ist im Sinne der Brandschutzvorschriften grundsätzlich weder ein horizontaler noch ein vertikaler Fluchtweg. Die zugelassene Steigung einer Fläche ist insbesondere durch die Anforderungen an das hindernisfreie Bauen definiert (SIA-Norm 500).
Wenn es zu einer Erweiterung der Personenbelegung eines Gebäudes im Bestand kommt, ist es eine Frage der Verhältnismässigkeit, inwieweit die Rampe als Fluchtweg noch berücksichtigt werden kann. Es muss objektbezogen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort beurteilt werden.