Bei einer Tiefgarage unter 600 m2 sind von einem Studio-Eigentümer zwei Scooter gelagert ohne Polizeinummer. Die Scooter sind nicht fahrbar. Zur Entsorgung. Die Verwaltung macht gegen diese Lagerung nichts. Darf der Studio-Eigentümer diese Scooter lagern seit 4 Jahren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Aus Sicht des Brandschutzes ist die Lagerung der Scooter in der Tiefgarage erlaubt. Informationen dazu finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Einstellräume und Parkings».

Ihr Anliegen müssten Sie mit der Verwaltung besprechen. In solchen Situationen kann auch der Mieterinnen- und Mieterverband weiterhelfen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert