Bei einer geplanten zweigeschossigen Aufstockung bleibt ein grosser Teil des bestehenden Flachdachs unbebaut. Kann diese Fläche für die Flucht aus den Räumen der Aufstockung als «im Freien» angerechnet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Schwyz

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Nein, Fluchtwege müssen an einen «sicheren Ort im Freien» führen. Im Brandschutz wird damit ein Ort auf dem Terrain bezeichnet, von dem aus Personen weg vom Gebäude zu einem sicheren Ort gelangen können. Der Ort auf dem Gebäude, in Ihrem Fall auf dem Flachdach, liegt nicht auf Terrain und kann damit nicht als «sicherer Ort im Freien» betrachtet werden.

Die Nutzungsflächen der Aufstockung müssen mit einem vertikalen Fluchtweg erschlossen werden, der über einen Ausgang ins Freie (auf dem Terrain) verfügt.

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