Bei einem Wohngebäude mittlerer Höhe müssen wir Ersatzmassnahmen treffen, weil der minimale Brandschutzabstand zum Nachbargebäude unterschritten wird. Geplant ist die Ersatzmassnahme Variante F gemäss Anhang der Brandschutzrichtlinie 15-15 für die Aussenwandkonstruktion. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Aussenwand im entsprechenden Bereich mit einem Feuerwiderstand EI 60 (Schicht 6 gemäss Figur Variante F) erstellt werden muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Wand muss dieselbe Anforderung erfüllen, wie wenn die beiden Wände zusammengebaut wären. Bei der Nutzung Wohnen ist diese Anforderung EI30.

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