Bei einem Wohnblock, Baujahr 1980, wird die Fassade saniert. Dabei ist auch eine neue verputzte Aussenwärmedämmung geplant. Was muss in Bezug auf die neuen Brandschutzvorschriften beachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Aussendämmung darf aus Baustoffen der Kategorie RF3 (cr) bestehen. Ab einer Höhe von 11m (Kategorie «Gebäude mittlerer Höhe») gelten strengere Anforderungen, je nach Art und Brennbarkeit von Dämmung und Aussenwandbekleidung. Bei Wärmedämm-Verbundsystemen, deren Dämmstoffe aus brennbaren Materialien bestehen, ist bei jedem Geschoss ein umlaufender Brandriegel aus Baustoffen der Kategorie RF1 gefordert.

Informationen dazu finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen/Mehrfamilienhaus 11m bis 30m/Gebäudehülle und Gebäudeausbau» im Abschnitt «Wärmedämm-Verbundsysteme ».

Weitere Informationen zur Gebäudehülle finden Sie auf «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen» im Thema «Gebäudehülle und Gebäudeausbau» und in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» im Kapitel 3.

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