Bei einem MFH mittlerer Höhe im vertikalem Fluchtweg, muss das Steildach innen mit RF1 beschichtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Thurgau

In horizontalen und vertikalen Fluchtwegen sind grundsätzlich Baustoffe der Brandverhaltensgruppe RF1 gefordert.

Im vertikalen Fluchtweg müssen Bauteile ohne Feuerwiderstandsanforderung mit einer Brandschutzplatte mit 30 Minuten Feuerwiderstand der RF 1 bekleidet werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Tabelle unter  Ziff. 4.2, Fussnote 1).

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