Bei einem Gewerbebau möchte ich eine Treppe von der Werkstatt in den Aufenthaltsraum erstellen, die nicht als Fluchtweg genutzt wird. Diese Treppe wird nicht mit einem Treppenhaus erstellt. Dafür muss die brandabschnittbildende Geschossdecke REI 30 durchbrochen werden. Ist diese Lösung denkbar, wenn ich im OG Wände REI 30 um die Treppe erstelle, und im EG die Treppe offen lasse?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Luzern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Diese Lösung ist möglich, wenn Sie den Übergang mit Wänden, Decke und Tür aus Bauteilen mit Feuerwiderstand EI30 (bzw. REI30, wenn die Bauteile auch Teil des Tragwerks der Geschossdecke sind) erstellen.  

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