Bei einem dreigeschossigen Gebäude (EG: Werkstatt, 1.OG: Büro und Lager der Werkstatt, 2. OG: Wohnung) sind das 1. OG und das 2. OG durch eine Brandschutztüre getrennt. Wenn man zwischen dem EG und dem 1. OG aus Lärmgründen eine Türe einbaut, muss diese auch Brandschutzanforderungen erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Waadt

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob die Brandgefährdung in der Werkstatt und die Ausdehnung der Geschosse es erlauben, dass sich die Gewerbenutzung über mehrere Geschosse ausdehnt. In diesem Fall muss der neue Abschluss nicht zwingend einen Feuerwiderstand aufweisen.

Dabei müssen aber auch weitere Brandschutzanforderungen in die Betrachtung miteinbezogen werden, z. B. Fluchtwege, Lüftungstechnik, Rauch- und Wärmeabzüge, Sprinklerschutz oder Brandmeldeüberwachung. Eine abschliessende Beurteilung ist daher nur anhand des Brandschutzkonzeptes des Gebäudes möglich.

Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

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