Bei einem Bürogebäude aus den 60er-Jahren möchten wir die Fassade sanieren und eine Lüftung einbauen. Im Innenbereich ist kein Umbau geplant, es findet auch keine Umnutzung statt. Muss mit dieser Sanierung nun das gesamte Gebäude an die neuen Brandschutzvorschriften angepasst werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, bis 11 m hoch, im Kanton Bern

Wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden, müssen bestehende Gebäude an die aktuellen Brandschutzvorschriften angepasst werden. Dabei gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Ob und welche Anpassungen bei Ihrem Gebäude nötig sind, muss objektspezifisch beurteilt werden. Wir können Ihnen deshalb leider keine abschliessende Antwort geben. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Brandschutzexperten.

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