Bei der Renovierung eines Gebäudes wurden im Treppenhaus aufgrund einer Vergrösserung Wände errichtet. Treppenhauswände mit einer Höhe von 4,50 m müssen soviel ich weiss 60-RF1 sein. Wegen der Betonwände ist ein Fundament erforderlich und die Kosten steigen. Sind Kalksandsteine als REI 60-RF1 anstelle von Betonwänden in dieser Höhe zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Kalksandsteinwände gelten bis zu einer Konstruktionshöhe von 3 m als allgemein anerkannte Bauteile. Für 60 Minuten Feuerwiderstand ist eine minimale Wanddicke von 115 mm erforderlich (siehe VKF-Dokument Allgemein anerkannte Bauprodukte). 
Für grössere Wandhöhen ist ein statischer Nachweis für den Lastfall Brand durch eine:n Bauingenieur:in (Grundlage: SIA Norm 266) oder ein Systemnachweis des Herstellers erforderlich, der Auskunft über die Standfestigkeit gibt. 

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