Standort des Gebäudes
Basel-Stadt
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Es ist richtig, dass ein Brandschutzabstand von 4 m vorgeschrieben ist. Wenn dieser nicht eingehalten werden kann, können Ersatzmassnahmen getroffen werden. Beispiele sind eine feuerwiderstandsfähige Ausführung der Aussenwände oder feuerwiderstandsfähige Bekleidungen und Versetzen der Fenster und Türen.
Detaillierte Informationen zu möglichen Ersatzmassnahmen finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Im Anhang zu Ziffer 2.4.