Auf der Grundstücksgrenze soll ein Velounterstand erstellt werden. Gemäss VKF-Richtlinien gilt ein Velounterstand als Nebenbaute. Ist es richtig, dass es keine Brandmauer braucht, der Bandschutzabstand zum Nebengebäude aber 4 m betragen muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Basel-Stadt

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Es ist richtig, dass ein Brandschutzabstand von 4 m vorgeschrieben ist. Wenn dieser nicht eingehalten werden kann, können Ersatzmassnahmen getroffen werden. Beispiele sind eine feuerwiderstandsfähige Ausführung der Aussenwände oder feuerwiderstandsfähige Bekleidungen und Versetzen der Fenster und Türen.

Detaillierte Informationen zu möglichen Ersatzmassnahmen finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Im Anhang zu Ziffer 2.4.

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