An einer Veranstaltung in den Gemeindeturnhallen werden rund 500 Personen erwartet. Wie werden die erforderlichen Notausgänge berechnet und welche Mindestbreite müssen sie aufweisen?

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden

Standort des Gebäudes

Graubünden

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Festveranstaltung mit Bankettbestuhlung

Ab einer Belegung mit mehr als 200 Personen benötigen Räume grundsätzlich mehrere Ausgänge mit je 1.2 m Durchgangsbreite. Die genaue Anzahl und Lage der Notausgänge muss so festgelegt werden, dass die maximale Fluchtweglänge im Raum 35 m beträgt.

Die Anforderungen an die Ausgänge sind zudem abhängig davon, ob die Fluchtwege ebererdig oder über Treppen geführt sind:

Ebenerdig:
– Zusammengezählt müssen die Ausgänge und Fluchtwege aus dem Raum mit 500 Personen mindestens 3 m breit sein.
– Jeder Ausgang und jeder Fluchtweg muss mindestens 1.2 m breit sein.
– Mindestens zwei Drittel der Ausgänge müssen direkt in horizontale Fluchtwege (Korridore) oder ins Freie führen.

Über Treppen:
– Zusammengezählt müssen die Ausgänge und Fluchtwege aus dem Raum mit 500 Personen mindestens 5 m breit sein.
– Jeder Ausgang und jeder Fluchtweg muss mindestens 1.2 m breit sein.
– Mindestens zwei Drittel der Ausgänge müssen direkt in horizontale oder vertikale Fluchtwege oder ins Freie führen.
– Gefordert sind mindestens zwei voneinander unabhängige vertikale Fluchtwege (Treppenhäuser), je mindestens 1.2 m breit.

Auf der Infoplattform für Brandschutz finden Sie im Fachthema «Flucht- und Rettungswege» die Funktion «Breite von Fluchtwegen und Ausgängen berechnen». Im Abschnitt «Breite von Fluchtwegen und Ausgängen» ist zudem erklärt, wie Anzahl und Mindestbreiten berechnet werden.

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