Standort des Gebäudes
Graubünden
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
Festveranstaltung mit Bankettbestuhlung
Ab einer Belegung mit mehr als 200 Personen benötigen Räume grundsätzlich mehrere Ausgänge mit je 1.2 m Durchgangsbreite. Die genaue Anzahl und Lage der Notausgänge muss so festgelegt werden, dass die maximale Fluchtweglänge im Raum 35 m beträgt.
Die Anforderungen an die Ausgänge sind zudem abhängig davon, ob die Fluchtwege ebererdig oder über Treppen geführt sind:
Ebenerdig:
– Zusammengezählt müssen die Ausgänge und Fluchtwege aus dem Raum mit 500 Personen mindestens 3 m breit sein.
– Jeder Ausgang und jeder Fluchtweg muss mindestens 1.2 m breit sein.
– Mindestens zwei Drittel der Ausgänge müssen direkt in horizontale Fluchtwege (Korridore) oder ins Freie führen.
Über Treppen:
– Zusammengezählt müssen die Ausgänge und Fluchtwege aus dem Raum mit 500 Personen mindestens 5 m breit sein.
– Jeder Ausgang und jeder Fluchtweg muss mindestens 1.2 m breit sein.
– Mindestens zwei Drittel der Ausgänge müssen direkt in horizontale oder vertikale Fluchtwege oder ins Freie führen.
– Gefordert sind mindestens zwei voneinander unabhängige vertikale Fluchtwege (Treppenhäuser), je mindestens 1.2 m breit.
Auf der Infoplattform für Brandschutz finden Sie im Fachthema «Flucht- und Rettungswege» die Funktion «Breite von Fluchtwegen und Ausgängen berechnen». Im Abschnitt «Breite von Fluchtwegen und Ausgängen» ist zudem erklärt, wie Anzahl und Mindestbreiten berechnet werden.