An einem vertikalen Fluchtweg ist ein überdachter Aussenraum angeordnet, welcher auf drei Seiten mit Mauern begrenzt ist. Die Höhe bis zur Überdachung beträgt rund 4 m. Es führt kein Fluchtweg durch den Aussenraum. Muss in diesem Fall ein Brandabschnitt zwischen dem überdachten Aussenraum und dem vertikalen Fluchtweg ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

max. 2 Stockwerke

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen hier nicht abschliessend beantworten können. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass vertikale Fluchtwege auch gegenüber dem Aussenraum als Brandabschnitt ausgebildet sein müssen.

Für eine objektspezifische und verhältnismässige Umsetzung empfehlen wir Ihnen, die örtlich zuständige Brandschutzbehörde beizuziehen.

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert