Als Fachfirma für Lüftungsreinigung orientieren wir uns oft an der VKF-Brandschutzrichtlinie «Lufttechnische Anlagen» Kap. 3.9 Reinigung: «Lufttechnische Anlagen sind so zu reinigen und in Stand zu halten, dass die Betriebsbereitschaft stets gewährleistet ist und keine Brandgefahr entsteht.» Ab welcher Intensität einer Fett- / Staubbelastung besteht eine Brandgefahr? Wie gross müssen gereinigte Abschnitte sein, um Feuer an der Ausbreitung zu hindern, wenn nicht der ganze Kanal gereinigt werden kann?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Frage, ab welcher Fett- und Staubbelastung eine Brandgefahr besteht, ist nicht relevant. Lüftungsanlagen und -kanäle müssen gemäss den vorgegebenen Intervallen nach SWKI 104-01 unterhalten und gereinigt werden. Wenn diese Vorgaben eingehalten werden, hält sich die Verschmutzung im Rahmen und die Brandsicherheit ist gegeben.

Lüftungsanlagen und -kanäle müssen so gebaut sein, dass sie konform gereinigt werden können. Die Frage, wie gross gereinigte Abschnitte sein müssten, um das Feuer an der Ausbreitung zu hindern, darf sich somit gar nicht stellen.

Weitere regionale Regularien sind neben den Brandschutzvorschriften nicht vorhanden.

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