Ab wie vielen Stühlen müssen diese in einem Konzertbetrieb in Reihen fixiert bzw. am Boden befestigt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Konzertraum/Mehrzweckhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Die Anforderung, dass die Stühle fixiert werden müssen, ergibt sich nicht aus der Anzahl vorhandener Stühle, sondern aus der Grösse des Raums bzw. der Tatsache, dass sich potenziell 300 Personen in dem Raum befinden können.

Einzelstühle können in Fluchtsituationen schnell zur Stolperfalle werden und stellen damit ein Risiko dar. Es müssen deshalb alle Stühle am Boden bzw. aneinander fixiert werden. Für eine objektbezogene Lösung empfehlen wir Ihnen, mit der lokalen Brandschutzbehörde des Kantons Zürich Rücksprache zu halten.

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