Ab einer Geschossfläche von 900 m² sind zwei vertikale Fluchtwege vorgeschrieben. Handelt es sich dabei um die Fläche je Geschoss oder um die Summe aller Geschosse?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Massgebend ist die Fläche des Geschosses, also nicht die Summe der Geschossflächen. Von jedem Geschoss, dessen Fläche 900 m2 übersteigt, müssen zwei vertikale Fluchtwege direkt ins Freie führen.

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