Ist in der Tiefgarage und im Treppenhaus rauchen erlaubt oder gilt ein Rauchverbot?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich

Die Brandschutzvorschriften schreiben vor, dass

  • warme Asche und Rauchzeugabfälle in nicht brennbaren und geschlossenen Behältern auf nichtbrennbarer Unterlage aufbewahrt werden müssen,
  • dass das Rauchen in Räumen untersagt ist, in denen erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht und
  • dass Rauchverbote optisch sichtbar gemacht werden müssen (vgl. Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Ziffer 3.2 und 3.3)

In unserem Mehrfamilienhaus, das auf Stockwerkeigentum beruht, gibt es Diskussionen über die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften. Die Verwaltung wird durch einen der Eigentümer ausgeführt. Wer haftet, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden und der Ernstfall eintritt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch,  Kanton Schwyz

In der Regel haftet in solchen Fällen die ganze Stockwerkeigentümergemeinschaft.