Wir möchten in einem alten Einfamilienhaus eine Holz-/Pelletheizung einrichten. Dieses Gebäude würde theoretisch in die QSS1 fallen. Die Aussenfassade des Hauses ist jedoch aus Holz. Auch die Aussenfassade des Heizraums ist teilweise aus Holz. Fällt das Gebäude immer noch in die QSS1?

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden

In der Regel fällt ein Einfamilienhaus in die Qualitätssicherungsstufe 1, auch mit einer Holzfassade.

Ich bewohne ein 100-jähriges Haus, in dem die elektrischen Leitungen im durchgehenden Treppenhaus – die Treppe ist aus Holz – und im Keller ersetzt werden. Empfiehlt es sich, zum Keller eine Brandschutztüre einzubauen, um bei einem Brand im Keller einen Kamineffekt im Treppenhaus zu vermeiden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Solothurn

In der Regel unterliegen bestehende Wohngebäude der Eigenverantwortung (je nach kantonaler Gesetzgebung), und haben weitgehend einen Bestandesschutz.

Ich möchte für ein Mehrfamilienhaus im Treppenhaus eine Holzverkleidung verwenden. Wie viel Holz darf ich verwenden? Kann ich es als Bodenverkleidung benutzen? Auch als Holzbrüstung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Aargau

Wände und Decken in vertikalen Fluchtwegen müssen grundsätzlich in nichtbrennbarer Bauweise erstellt werden (RF1). Ausnahmen dazu gibt es z. B. für Geländerfüllungen (pro Geschoss max. 10% der Treppenhausgrundfläche und Teilflächen von max. 2 m2).

Ist unser Aufbau erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir planen einen Laubengang aus Holz. Es führt zu einem vertikalen Fluchtweg. Der geplante Aufbau ist (von unten nach oben):

Balkenlage aus Holz
Gipsfaserplatte Flächendeckend
Abdichtung (muss diese auch RF1 sein?)
Lattung aus Fichte
Rost aus WPC 

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Graubünden

Zu dieser Frage hat die VKF eine FAQ beantwortet. Der Aufbau bei einem Laubengang wie von Ihnen beschrieben ist demnach erlaubt, wenn folgende Anforderungen an die Materialisierungen eingehalten sind:

Wir bauen ein Bauernhaus zu drei Wohnungen um. Die Türen zum Treppenhaus entsprechen EI 30. Die Treppe muss Eiche sein. Ist es möglich, die Stufen aus Eiche und die Auflage der Tritte mit Altholzbalken zu gestalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wir nehmen an, dass es sich bei den Altholzbalken um die Holzart Fichte/Tanne handelt. Diese wird der Brandverhaltensgruppe RF 3 zugeordnet. Für Gebäude geringer Höhe sind für Treppenkonstruktionen jedoch nur Baustoffe erlaubt, die mindestens RF 2 aufweisen, wie z. B. Eiche.

Wir planen ein Zwei-Familien-Haus in Holzbauweise. Die Wohnungen sind übereinander angeordnet. Muss das Treppenhaus massiv gemauert oder betoniert sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Schwyz

Die aktuellen Brandschutzvorschriften sind materialneutral. Es ist möglich, das Treppenhaus auch in Holzbauweise zu erstellen. In diesem Fall müssen jedoch die entsprechenden Bauteile RF1 gekapselt werden (K30-RF1).

Wie gross müssen die Brandschutzabstände zwischen zwei Holzhäusern sein? Wie werden die Abstände gemessen, wenn Holzlauben vorhanden sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit Büros und Restaurant, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Wenn beide Gebäude weniger als 11 m hoch sind, können die Brandschutzabstände reduziert werden. Reduzierte Abstände sind auch zulässig zwischen Einfamilienhäusern und zwischen Gebäuden mittlerer Höhe, wenn die Aussenwände, einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweisen (mit Ausnahme von öffenbaren Fenstern und Türen).

Bei einem Mehrfamilienhaus in Massivbauweise soll das Holzdach des Dachgeschosses auch das Treppenhaus bedecken. Was muss man brandschutztechnisch beachten beim Übergang des Holzdaches von der Dachwohnung auf das Treppenhaus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Luzern

Es kommt darauf an, welches Dachsystem verwendet wird. Beispiele für Anschlüsse von brandabschnittsbildenden Bauteilen an Dachkonstruktionen sind in der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte auf S. 27 zu finden.

Welcher Gebäudeabstand ist nötig zwischen zwei Gebäuden mit Holzschalung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ein Mehrfamilienhaus (bis 11 m) und ein Einfamilienhaus (11 bis 30 m) werden in Hanglage vertikal versetzt nebeneinander gebaut. Das Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses liegt auf gleicher Höhe wie das Untergeschoss des Einfamilienhauses. Beide haben massive Decken und Innenwände sowie eine nicht tragende, hinterlüftete Holzfassade. Geplant sind Satteldächer mit einer Tiefe von je 1,5 m. Reicht ein Gebäudeabstand von 8 m aus oder sind Ersatzmassnahmen notwendig?