Gemäss Brandschutzrichtlinie 14-15 müssen Terrassenböden, die nicht vollflächig geschlossen sind und auf einer brennbaren obersten Schicht aufliegen, von dieser mit einer durchgehenden Schicht aus Baustoffen der RF1 getrennt werden. Gilt diese Anforderung nur im Zusammenhang mit der Bedachung oder auch für Loggias mit darunter liegender Nutzung oder Balkone mit offenen Holzböden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Anforderung gilt effektiv nur für Terrassenböden. Eine Loggia wird in Bezug auf die Brandschutzanforderungen gleich behandelt wie ein Innenraum.

Gemäss dem Merkblatt «Fremdinstallationen im Aufzugsschacht» des VSA ist es möglich, eine Fremdleitung zu installieren, wenn die Fremdinstallation baulich vom Schacht getrennt ist und damit nicht mehr als im Schacht angeordnet gilt. Erfüllt ein durchgehendes Metallrohr die geforderte bauliche Trennung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn wir die Frage richtig interpretieren, möchten Sie ein Metallrohr vertikal im Aufzugsschacht platzieren und darin Leitungen führen.

Wir möchten in einem alten Einfamilienhaus eine Holz-/Pelletheizung einrichten. Dieses Gebäude würde theoretisch in die QSS1 fallen. Die Aussenfassade des Hauses ist jedoch aus Holz. Auch die Aussenfassade des Heizraums ist teilweise aus Holz. Fällt das Gebäude immer noch in die QSS1?

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden

In der Regel fällt ein Einfamilienhaus in die Qualitätssicherungsstufe 1, auch mit einer Holzfassade.

In der BSR 15-15 werden in den Tabellen unter Ziffer 3.7.1 nutzungsbedingt die Anforderungen an vertikale Fluchtwege angegeben. Bei Wohngebäuden geringer Höhe wird beispielsweise die Anforderung für ein bauliches Konzept mit REI30 vorgegeben. Wenn der vertikale Fluchtweg ohne Abschluss bis ins UG führt, muss er dann im UG REI60 erfüllen und ab dem Niveau EG REI 30, zum Beispiel REI 60 in massiver Bauweise und ab EG REI 30 als gekapselter Holzbau?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Ihre Interpretation ist absolut korrekt.

In der Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen der Feuerwehr Koordination Schweiz sind die Flächenpressungen (800 kN/m2) wie auch die punktuellen Auflagerdrücke (144 kN) der Stellflächen für ein Hubrettungsfahrzeug 30 m, Klasse 18 t angegeben. Nun sind im Rahmen eines Projektes die Stellflächen für Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 26 t vorzusehen. Welche Flächenpressungen bzw. punktuellen Auflagerdrücke sind in diesem Fall anzusetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Das sind statische Einwirkungen, die der Bauingenieur bei der Bemessung des Bauuntergrundes beurteilen und berücksichtigen muss.

In einem alten Mehrfamilienhaus befindet sich die oberste Wohnung im Dachbereich. Nun soll der Estrichboden bzw. die Wohnungsdecke der zweitobersten Wohnung gedämmt werden. Muss diese Decke brandabschnittsbildend sein? Gibt es Anforderungen an das Tragwerk des Estrichbodens?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Eine Geschossdecke zwischen zwei Wohnungen muss brandabschnittsbildend ausgebildet werden und es bestehen Anforderungen an den Feuerwiderstand des Tragwerks.