Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 werden die Brandschutzmassnahmen nicht mehr aufgrund der Anzahl Geschosse, sondern aufgrund der Gebäudehöhe festgelegt. Die Einstufung der Gebäudehöhen orientiert sich an den Möglichkeiten der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.
Gebäudegeometrie anstatt Anzahl Geschosse
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB