Ich plane einen Fluchtlaubengang mit einer Treppe bei einem Schulhaus mittlerer Höhe. Gilt immer die Anforderung an die Fassadenbekleidung RF1 oder kann auch die Dämmung RF1 sein mit brennbarer äusseren Fassadenschicht? Ist es möglich, mit einem Brandschutzanstrich die Kategorie RF1 für einen Holzwerkstoff zu erreichen?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Wenn der Laubengang an beiden Enden zu vertikalen Fluchtwegen führt, kann die Aussenwandbekleidung aus brennbaren Baustoffen bestehen.

In einem horizontalen Fluchtweg im UG ist eine Türe projektiert, welche mit einem Schliesssystem SN EN 179:2008 ausgestattet ist. Diese Türe dient dazu, zu verhindern, dass Personen in Gegenrichtung des Fluchtweges in den anderen Gebäudeteil gelangen können, da dort private Schulräume angeordnet sind. Hat diese Türe Anforderungen an das Material oder den Feuerwiderstand?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir derart objektspezifische Fragen auf dem Forum Brandschutz nicht abschliessend beantworten können. Ob an die Türe eine Feuerwiderstandsanforderung sowie Fluchtweganforderungen (z.B. ein Schliesssystem SN EN 179) gestellt werden, muss in den Brandschutzplänen definiert werden

Stimmt es, dass Brandschutzmanschetten bei PE Rohren nur ab einem Rohrdurchmesser vom 110mm erforderlich sind? Die PE-Leitungen liegen in Steigschächten, welche im Bereich der Bodenplatten abgeschottet werden. Die Schächte werden mit 18-mm-Gipsplatten verkleidet, aber nicht ausgeflockt. Ist bei jeder Rohrdurchführung eine Manschette notwendig oder reichen Weichschotts?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Schule; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Dies ist korrekt in Bezug auf ein brandabschnittsbildendes Bauteil und einzeln geführte Rohre zwischen zwei Nutzräumen.

Für ein Treppengeländer möchte ich HPL-Kompaktplatten verwenden. Die Platten haben die Klassifizierung 5.3 und B-s1,d0 nach EN 13501-1. Entspricht dies RF1? Können diese Materialien in einem vertikalen Fluchtweg verwendet werden? Was sind die Anforderungen an die Unterkonstruktion, wenn diese allseitig mit 6 mm HPL-Platten verkleidet wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, Gebäudehöhe bis 11 m hoch, Kanton Bern

Die Klassifizierungen EN 13501-1 B-s1-d0 sowie die Brandkennziffer 5.3 entsprechen RF2. Zuordnungstabelle finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 13-15 Baustoffe und Bauteile, Ziffer 2.4.

Ich plane Medienmöbel. Darin werden Laptops oder Tablets gelagert, aufgeladen und nach Bedarf wird ein Update durchgeführt. Geräte und Netzteil erhitzen sich beim Aufladen. Gibt es in den Brandschutzvorschriften Vorgaben bezüglich der Materialisierung der Medienmöbel und sind weitere Regelungen zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Das Brandverhalten von Möbeln im Zusammenhang mit Elektrogeräten ist in den Brandschutzvorschriften nicht geregelt. Festgelegt ist jedoch der Grundsatz, dass in horizontalen (Korridoren) und vertikalen Fluchtwegen (Treppenhäusern) keine oder nur sehr geringe Brandlasten und Aktivierungsgefahren erlaubt sind.

Für eine Party in einem Universitätsgebäude haben wir Plakate als Deko. Diese entsprechen der Klasse RF2. Wir möchten sie aber noch besprayen. Ändert sich dadurch etwas am Brandverhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Das ist eine sehr werkstoffspezifische Frage, die der Hersteller des Farbstoffs abschliessend beantworten müsste. Generell kann gesagt werden, dass das Auftragen von Farbstoffen das Brandverhalten beeinflusst.

Ein Laubengang, der den Anforderungen gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Absatz 2.5.4, Ziffer 2, genügt, führt an beiden Enden zu vertikalen Fluchtwegen. Gemäss Ziffer 6 bestehen keine Anforderungen an den Feuerwiderstand der Konstruktion. Gehört die Wand, die Gebäude und Laubengang trennt, also die Aussenwand des Gebäudes, auch zu dieser Konstruktion? Oder muss die Wand die Anforderung EI 30 erfüllen (abgesehen von Türen und Fenstern), weil der Laubengang ein horizontaler Fluchtweg ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch

Die Ausführungen in der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Absatz 2.5.4, Ziffer 2, beziehen sich auf die Konstruktion des Laubengangs – die Aussenwand des Gebäudes gehört nicht dazu.