Ich bewohne ein 100-jähriges Haus, in dem die elektrischen Leitungen im durchgehenden Treppenhaus – die Treppe ist aus Holz – und im Keller ersetzt werden. Empfiehlt es sich, zum Keller eine Brandschutztüre einzubauen, um bei einem Brand im Keller einen Kamineffekt im Treppenhaus zu vermeiden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Solothurn

In der Regel unterliegen bestehende Wohngebäude der Eigenverantwortung (je nach kantonaler Gesetzgebung), und haben weitgehend einen Bestandesschutz.

Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Haus mit 6 Wohnungen. Die Hauseingangstür wurde vor einigen Jahren mit einer Aluminium-Glas-Türe ersetzt. Das Gebäude ist gemauert aber die Wohnungstüren sind immer noch einfache Holztüren aus den 50er-Jahren. Kann ich den Eigentümer verpflichten die Wohnungstüren gemäss den heutigen Normen (Feuerwiderstand EI 30) zu ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Ohne Baubewilligungsverfahren unterliegen Wohngebäude grundsätzlich der Eigenverantwortung. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht gilt für das Wohngebäude der bewilligte und abgenommene Zustand.

Ein Gebäude von 1929 wird kernsaniert. Das Treppenhaus soll architektonisch bestehen bleiben. Die Eingangstüren der obersten beiden Wohnungen stehen im 90-Grad-Winkel zueinander. Ist diese Positionierung nach wie vor zulässig oder behindert das die Fluchtwege?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Basel-Stadt

Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.

Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.