Wir möchten in unserem Backpacker-Hostel die Küche im Sockelgeschoss und die darüberliegende Terrasse um 3.5 m vergrössern. Die Oberkante der Terrasse liegt weniger als 2 m über Terrain und der fertige Raum wird ca. 65 m2 gross werden – kann dieses Vorhaben als QSS 1 eingestuft werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Beherbergungsbetrieb; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Beherbergungsbetriebe [b] werden gemäss der Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung grundsätzlich der Qualitätssicherungsstufe 2 zugeordnet.

Ab welchem Arbeitsumfang kann ein Qualitätssicherungsverantwortlicher Brandschutz eine Übereinstimmungserklärung von einem Errichter verlangen? Bei einem Neubau ist es in den Brandschutzvorschriften geregelt. Wenn aber kleine Umbauten gemacht werden, kann dann auch eine Übereinstimmungserklärung verlangt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Übereinstimmungserklärung wird nicht vom Errichter, sondern vom Qualitätssicherungsverantwortlichen erstellt. Von offizieller Seite her gefordert ist sie nur bei baubewilligungspflichtigen Massnahmen.