Unser als erhaltenswert eingestuftes Haus ist einseitig angebaut, mit einer Brandmauer zum Nachbarn. Wir möchten nun das Dach sanieren und ein Unterdach anbringen. Was müssen wir im Zusammenhang mit der Brandschutzmauer beachten und prüfen lassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Die Grundsatzabklärungen muss der Projektverantwortliche (in der Regel der Architekt oder der Bauleiter) zusammen mit den zuständigen Stellen und den Fachplanern machen:

Wir bauen unser Bauernhaus um und ich möchte im Treppenhaus (Feuerwiderstand EI30) ein kleines Fenster (50 x 50 cm) gegen den Pferdestall einbauen. Muss dieses auch Feuerwiderstand EI30 erfüllen? Solche Fenster sind leider enorm teuer.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Wir nehmen an, dass die Anforderung für das Treppenhaus im Fachbericht Brandschutz anlässlich des Baubewilligungsverfahrens bereits festgelegt wurde.

Ich habe eine Dusche mit einer neuen Abwasserleitung einbauen lassen. Ist nun eine Brandschutzverkleidung nötig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Appenzell-Ausserrhoden

Situation: Das Abwasserrohr verläuft im Keller durch den Zugang an der Decke und dann in eine bestehende Abwasserleitung im Heizungsraum. Sind im Heizungsraum beim Wanddurchbruch eine Brandschutzmanschette und beim Kellerzugang eine Brandschutzverkleidung EI30 notwendig?

Sofern bei den Durchdringungen keine Fluchtwege tangiert sind, können die Rohre ohne Abschottungssysteme geführt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15  Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 3.5).

In einem Gebäude waren bisher ein Verkaufsgeschäft im EG sowie drei Wohnungen in den Obergeschossen untergebracht. Nun wurde das Geschäft geschlossen. Das EG und das 1. OG sollen zu einer zweistöckigen Wohnung umgebaut werden. Was gilt bei dieser Nutzungsänderung in Bezug auf den Brandschutz?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m

Jede Wohnung muss grundsätzlich als Brandabschnitt ausgebildet sein, d.h. in Ihrem Fall kann das EG zusammen mit dem 1.OG zu einem Brandabschnitt zusammengefasst werden.

Beim Umbau eines Mehrfamilienhauses wird im Dachgeschoss eine Duplexwohnung eingebaut. Die obere Etage ist nur durch eine Treppe in der Wohnung zu erreichen. Welche Anforderungen gelten an die Zwischendecke der Wohnung? Keine, weil die Wohnung als Nutzungseinheit zusammengefasst werden kann oder REI 60 weil es eine brandabschnittsbildende Geschossdecke in einem Gebäude mittlerer Höhe ist? Falls es eine Nutzungseinheit ist: Kann ich dann davon ausgehen, dass es an die tragenden Bauteile im unteren Geschoss keine Anforderungen gibt, weil es das oberste Geschoss ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass eine Nutzungseinheit nicht immer gleichzeitig ein einziger Brandabschnitt ist (lesen Sie dazu den Beitrag «Nutzung, Nutzungseinheit und Brandabschnitt»).

Ich möchte eine Brandschutzmauer zwischen einem dreistöckigen Wohnhaus und der angebauten Scheune mit Werkstatt und Garage errichten. In der Scheune sollen später Wohnungen gebaut werden. Was ist zu beachten betreffend Ziegelsteindicke oder speziellen Steinen? Beraten Sie auch vor Ort?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Scheune, Werkstatt, Garage und Schafstall, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wenn die Gebäude ausschliesslich als Wohnungen genutzt werden, ist keine Brandmauer notwendig. Jede Wohnung muss jedoch als separater Brandabschnitt mit 30 Minuten Feuerwiderstand ausgebildet sein.

Wir planen eine Schleppgaube direkt auf die Brandmauer zum Nachbarn (Anforderung neue Brandmauer EI 60). Auf die bestehende, gemauerte Brandmauer wird die Brandmauer in Leichtbau weitergeführt (Normdetail Fermacell mit ausgedämmtem Holzständer und gegen Nachbar 3×12.5mm Fermacell). Wie muss der Anschluss der Brandmauer an das Fermacell ausgeführt werden? Ein Überlappen der Fermacellplatten und der gemauerten Brandmauer ist nicht möglich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Brandabschnittsbildende Bauteile müssen feuerwiderstandfähig aneinander angeschlossen sein. Das heisst, der Stoss muss dicht sein.

Was ist zu tun, wenn während eines Umbaus, z.B. eines Wohnheims oder Spitals, eine der zwei geforderten vertikalen Fluchtmöglichkeiten und die Unterteilung in zwei Brandabschnitte pro Geschoss entfallen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob während der Bauphase auf eine vertikale Fluchtmöglichkeit verzichtet werden darf, wird objektspezifisch entschieden. Massgebend ist unter anderem, ob der Fluchtweg auf allen oder nur auf einer Etage wegfällt.