Muss der Funktionserhalt bei einer RWA-Anlage, bei welcher alle Komponenten im selben Brandabschnitt installiert sind, umgesetzt werden? Falls ja, wie muss das umgesetzt werden? Muss die RWA-Zentrale in einen EI30 Schrank eingebaut werden? Müssen die Kabelwege und Kabel auf die Fenster mit EI 30 ausgeführt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellräume, 11 bis 30 m hoch, Kanton Aargau

Die Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Art. 4.1 Abs. 2 besagt, dass alle Anlageteile aus geeigneten Werkstoffen bestehen und so bemessen, verlegt und befestigt sein müssen, dass sie den Beanspruchungen genügen und der Funktionserhalt während der Feuerwiderstandsdauer der nutzungsbezogenen Brandabschnittsbildung, mindestens jedoch während 30 Minuten gewährleistet ist.

Wir planen ein Parking mit 2 Geschossen, beide im Untergeschoss. Im 1. UG finden Lüftung und Entrauchung über Schächte statt. Können wir im 2. UG auf eine LRWA verzichten, wenn wir eine Sprinkleranlage installieren? Die Brandabschnittsflächen sind jeweils knapp über 2000 m2

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Parking

Bis zu einer Fläche von 3600 m2 sind in Parkings mit Löschanlagen keine RWA vorgeschrieben (vgl. Brandschutzrichtline 21-15 Rauch-und Wärmeabzugsanlagen, Artikel 3.3.1).

Wir planen eine unterirdische Einstellhalle mit 402 m2 Grösse. Die Belüftung der Einstellhalle erfolgt über eine mechanische Lüftungsanlage übers Dach. Gemäss www.heureka.ch wird bei Einstellhallen mit Flächen unter 600 m2 keine Entrauchungsanlage gefordert. Bei grösseren Einstellhalle (über 600 m2) sind 8 LW/h erforderlich. Wie berechnet man die erforderliche Entrauchungsöffnungsgrösse bei einer Einstellhalle von z.B. 601 m2 Bodenfläche?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wie Sie richtig schreiben, ist bei Einstellräumen mit einer Fläche bis zu 600 m2 keine Entrauchung verlangt. Die Feuerwehr braucht jedoch Öffnungen für die Entrauchung bei einem Ereignis. Wir empfehlen Ihnen, dies mit der Ortsfeuerwehr oder Ortsfeuerpolizei abzuklären.