Wird bei einer Lüftungsanlage eines Wohnungsbau, zwischen Lüftungszentrale und Steigzone der Wohnungen Brandschutzklappen benötigt, wenn die Wohnungen als Lüftungsabschnitt zusammengefasst werden? Die Steigrohre sind aus Material RF1, der Steigschacht selbst ist nicht feuerfest.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Solange sich die durch die Steigzone verbundenen Wohnungen im selben Lüftungsabschnitt befinden, braucht es beim Ein- und Austritt keine Brandschutzklappen.

Dürfen eine Wärmepumpe und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, welche mehrere Lüftungsabschnitte belüftet, im selben Technikraum stehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Grundsätzlich müssen Lüftungsaggregate, die mehrere Lüftungsabschnitte versorgen, in einem separaten Raum aufgestellt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 25-15 Lufttechnische Anlagen Ziffer 3.3.1 Absatz 2).

Wir haben eine Kochinsel mit Muldenlüftung, deren Abluftleitung durch den Boden ins Untergeschoss führt und von dort ins Freie. Das nicht ummantelte Lüftungsrohr ist aus Aluminium, die Wanddurchführungen wurden um das Rohr mit Gips und Mörtel geschlossen und die Rohrverbindungen geklebt. Ist das VKF-konform?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Zürich

In Einfamilienhäusern müssen Küchenabluftleitungen grundsätzlich lediglich aus Baustoffen RF1 (dauerwärmebeständig), ausgeführt werden, z. B. Spirorohr aus Stahlblech.

Die Brandschutzrichtlinie «Lufttechnische Anlagen» besagt, dass Lüftungsaggregate, die mehrere Lüftungsabschnitte versorgen, in einem separaten Raum aufzustellen sind. Darf sich hier auch die Sanitärverteilung oder das Elektrotableau befinden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Uri

Dies ist grundsätzlich möglich, da die Brandgefährdung durch solche Installationen kaum zunimmt.

Sind die Anforderungen an die Belüftung unserer Heizung erfüllt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Der Heizraum für unsere Stückholz-Heizung befindet sich im Untergeschoss. Im Heizraum hat es unter der Decke an der Nordwand eine Öffnung für die Zuluft (30 x 30 cm). Ausserhalb dieser Öffnung hat es einen Schacht aus Kunststoff, Höhe ca. 50 cm mit Abdeckgitter. Etwa 10 cm oberhalb dieses Gitters beginnt die hinterlüftete Fassade, die etwa 20 cm über den Zuluftschacht hinausragt.

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Ja, für ein Einfamilienhaus geringer Höhe (bis 11 m hoch) sind die Anforderungen an den Brandschutz so erfüllt.

Der Kanal eines Ventilators, der eine Waschküche belüftet, ist durch eine Brandmauer REI90 geführt. Ist eine Brandschutzklappe nötig oder reicht eine Absperrvorrichtung EI30-S?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Landwirtschaftsbetrieb, Wohn- und Wirtschaftsteil getrennt durch Brandschutzwand, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Gemäss Brandschutzrichtlinie 25-15 «Lufttechnische Anlagen» Ziff. 3.8.2-1a sind bei Durchtrittsstellen von Lüftungsleitungen durch Brandmauern Brandschutzklappen vorgeschrieben.

Im Treppenhaus unseres Hauses mit acht Wohnungen ist ein Fenster so blockiert, dass es nicht mehr geschlossen werden kann. Wie kann ich meinen Nachbar dazu bewegen, dass er diese Blockade aufhebt? Bei einem Brand sollten doch Fenster und Türen sofort geschlossen werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus

Die Brandschutzvorschriften definieren im Normalfall keine Anforderung, dass Fenster vom Treppenhaus ins Freie geschlossen sein müssen.

Ist im ersten Untergeschoss für zwei Autoeinstellplätze in einem Doppeleinfamilienhaus eine Spüllüftung vorgeschrieben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Doppeleinfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

Eine Spüllüftung ist in Ihrem Fall nicht vorgeschrieben, es ist auch keine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert. An Brandschutzanlagen bei Einstellräumen im Gebäude gelten dieselben Anforderungen wie an das Gebäude selber.

An das Treppenhaus im Erdgeschoss ist ein Kinderwagenraum angeschlossen. Der Raum bildet einen eigenen Brandabschnitt mit einer Brandschutztüre. Zur Lüftung wird der Raum an die Abluft des Untergeschosses gehängt. Die Frischluft soll über den Türschlitz am Boden des Türblattes vom Treppenhaus nachströmen. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Ein Spalt zwischen Türe und Türschwelle von höchstens 10 mm am Boden ist bei einer einfachen Brandschutztüre EI 30 erlaubt.