Ist es realistisch, ein Gebäude mit Baujahr 1960 ohne Erdung, in einer hügeligen Gegend in der Landwirtschaftszone gelegen, mit einem Blitzschutz nachzurüsten? Gibt es einfache Möglichkeiten, die Erdung zu erstellen? Gräben zu ziehen dürfte aufgrund der Lage ausgeschlossen sein, denn das Haus grenzt unmittelbar an Landwirtschaftsland und eine Dienstbarkeit mit Nachbar kommt nicht in Frage.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Vereinfachte Erdungsanlagen sind möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Fachfirma im Bereich Blitzschutz zu wenden.

Ist für ein landwirtschaftliches Gebäude > 3000m3, auf dem nachträglich eine PV-Anlage installiert wird, eine Blitzschutzanlage Pflicht? Und muss die Anpassung der Blitzschutzanlage der Inspektionsstelle der GVB gemeldet werden, wenn auf ein bestehendes Bauernhaus mit obligatorischer Blitzschutzschutzanlage nachträglich eine PV-Anlage montiert wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei landwirtschaftlichen Gebäuden mit einem Volumen von mehr als 3000 m3 ist auf jeden Fall eine Blitzschutzanlage gefordert, auch wenn Sie keine PV-Anlage installieren.