Braucht es bei einem kleinen Umbau neue Brandschutzpläne für das gesamte Gebäude?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ich plane in einer Gewerbeliegenschaft einen kleineren Umbau (eine neue Wand). Dies ist sehr wahrscheinlich baubewilligungspflichtig. Die letzten Brandschutzpläne sind schon älteren Datums. Eine Umnutzung findet nicht statt. Muss ich jetzt für das ganze Gebäude die neuen Brandschutzvorschriften einhalten und damit einen Brandschutzplan für das ganze Gebäude machen?

Nutzung: Gewerbe/Industrie

Alternativkonzepte für individuelle Lösungen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei einem Alternativkonzept werden anstatt der Brandschutzmassnahmen, die in den Vorschriften festgehalten sind, andere – eben alternative – Lösungen umgesetzt. Die Schutzziele müssen damit in derselben Qualität erreicht werden. Dafür muss die Bauherrschaft einen Nachweis erbringen.