Ich möchte in meinem Weidhaus/Maiensäss einen Kochherd einbauen. Links davon befindet sich 12 cm Kalkstein, hinter dem Herd Holz und rechts davon die Küchenkombination. Was muss ich in Bezug auf das Material und die Abstände beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Weidhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Eine abschliessende Antwort können wir Ihnen auf diese objektspezifische Frage nicht geben.

Wir ersetzen ein Cheminée im Dachgeschoss durch einen Schwedenofen. Reicht es, wenn der neue Kamin – ein Rohr im bestehenden gemauerten Kamin – eine Höhe von 1 m über dem Dach aufweist? Müssen wir eine Baubewilligung einholen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Aus brandschutztechnischer Sicht haben Abgasanlagen eine ausreichende Höhe, wenn diese einen Mindestabstand von 1 m zur Dachfläche aufweisen (senkrecht zur Dachfläche gemessen).

Weitere Bestimmungen können seitens der Luftreinhalteverordnung gefordert werden. Beim Erstellen einer Abgasanlage sind diverse Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa Abstände zu brennbaren Bauteilen sowie die richtige Materialisierung und Dimensionierung (siehe dazu auch Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Kapitel 5). Wir empfehlen, Abgasanlagen durch eine Fachperson installieren zu lassen. Betreffend Baugesuchpflicht empfehlen wir Ihnen, sich an die örtliche Bauverwaltung zur wenden.

Dürfen wir die kleine Türe zum Heizraum, die ab Unterkante Decke rund 80 cm hoch ist, durch eine Dämmung der Decke um weitere 10 cm verkürzen? Oder wäre es auch möglich, die Tür um 10 cm nach unten zu versetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen, Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau

Gemäss Ihrem Beschrieb handelt es sich um eine Tankraumtüre, welche ausschliesslich zu Revisionszwecken des Öltankes dient.