Gemäss VKF-Richtlinie müssen Türen in Fluchtwegen mit Schliesssystemen SN EN 179 oder SN EN 1125 ausgestattet sein. Ist das auch der Fall, wenn ein Ausgang nicht als Notausgang dient? Ich plane ein Büro (Personenbelegung liegt unter 20 Personen), das über zwei Ausgänge verfügt, aber nur einer wird als Fluchtweg dienen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn es zwei Ausgänge gibt, und davon nur einer als Notausgang benutzt werden soll, muss nur dieser mit einem offiziellen Rettungszeichen beschildert und mit einem Schliesssystem SN EN 179 oder SN EN 1125 ausgestattet sein.

An einem vertikalen Fluchtweg ist ein überdachter Aussenraum angeordnet, welcher auf drei Seiten mit Mauern begrenzt ist. Die Höhe bis zur Überdachung beträgt rund 4 m. Es führt kein Fluchtweg durch den Aussenraum. Muss in diesem Fall ein Brandabschnitt zwischen dem überdachten Aussenraum und dem vertikalen Fluchtweg ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen hier nicht abschliessend beantworten können. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass vertikale Fluchtwege auch gegenüber dem Aussenraum als Brandabschnitt ausgebildet sein müssen.

Darf eine PE-Rohr-Kanalisation 120 mm durch den horizontalen Fluchtweg verlegt werden? Im Bereich von brandabschnittsbildenden Wänden sind Abschottungssysteme für Rohrleitungen angebracht (Brandschutzmanschetten).

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Da ein Abschottungssystem (z. B. eine Brandschutzmanschette) vorhanden ist, ist die Durchführung der brennbaren Rohrleitung zulässig.

Kann durch eine Sprinkleranlage die bauliche Massnahme, dass innerhalb eines Lager- und Bürobaus mit zwei vertikalen Fluchtwegen maximal über einen zusätzlichen Raum geflüchtet werden kann, aufgehoben werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objektspezifische Fragen können wir hier nicht abschliessend beantworten. Diese gilt es anhand der Gegebenheiten vor Ort mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde zu klären.