Bei einem dreigeschossigen Gebäude (EG: Werkstatt, 1.OG: Büro und Lager der Werkstatt, 2. OG: Wohnung) sind das 1. OG und das 2. OG durch eine Brandschutztüre getrennt. Wenn man zwischen dem EG und dem 1. OG aus Lärmgründen eine Türe einbaut, muss diese auch Brandschutzanforderungen erfüllen?
Welche Brandschutzanforderungen bestehen an Kühl- bzw. Tiefkühlzellen, die in einem Gebäude innerhalb der Nutzung integriert sind?
Darf in einer Tiefgarage (608m2, für Eigentümer und Mieter) einen Bereich als Lagerraum abgetrennt werden (mit Trennwand und Türe)? Falls ja muss die Wand eine brandschutztechnische Funktion erfüllen?
Darf ein Brandschutzabschluss EI 30, selbstschliessend in eine Brandmauer eingebaut werden? Die Brandmauer steht zwischen zwei verschiedenen Parzellen. Der Durchbruch ist im Erdgeschoss.
Darf auf eine Gebäudeaufstockung mit einer brennbaren Fassade eine zweite Aufstockung erfolgen und wenn ja, wie gross muss der Abstand zwischen den Einheiten sein? Das Gebäude besitzt mehrere Eingänge.
Bei unserem Lift ist eine Schachttüre E30 gefordert, da der Lift in eine offene Produktionsküche mündet. Bieten Liftbauer solche Türen an oder muss diese bauseits erstellt werden?
Ich möchte eine freistehende Fahrzeughalle für meinen landwirtschaftlichen Betrieb errichten. Wird der Brandschutzabstand von der Parzellengrenze oder von der Fassade des nebenstehenden Gebäudes gemessen?
Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).
Müssen bei einer Lagerfläche von 1’308 m2, die von zwei verschiedenen Parteien genutzt werden, Brandabschnitte gebildet werden? Eine Sprinkleranlage ist vorhanden.
Welche Anforderungen gelten in Industriegebäuden, wenn Räume von mehreren Parteien gemietet werden? a) Stimmt es, dass Lager- oder Produktionsräume von unterschiedlichen Mietern nicht als Nutzungseinheit zusammengefasst werden können? b) Müssen Nutzungseinheiten immer als Brandabschnitt voneinander abgetrennt werden?
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch
Nutzungseinheiten und Brandabschnitte sind nicht gleichzusetzen. Einen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier. Die Nutzungseinheit definiert, ob Räume in Bezug auf die Fluchtwege zusammengefasst werden können. Die Brandabschnittsfläche definiert, wie Räume als einen Abschnitt zusammengefasst werden können in Bezug auf die Nutzung und die Brandgefährdung.