Wir planen einen Recyclinghof. Ist eine offene, überdachte (8m) Lagerung üblicher Sonderabfälle aus Haushalt und Kleinindustrie erlaubt, wenn die drei Seitenwände (5m) EI 30 entsprechen? Müssen gefährliche Stoffe speziell gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Sonderabfallannahme und Lagerung ohne Verarbeitung; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Die Anforderungen haben von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Art der Sonderabfälle, der vorgesehenen Lagermengen, dem Gebäudeumrisse und dem Abstand zu den umliegenden Gebäuden.

Gibt es Empfehlungen für das Brandlastmanagement, wie man die Brandlast in einem Raum bestimmen kann und wie gross diese maximal sein sollte? Gibt es eine Software, mit der ich bei zusätzlichen Brandlasten die Brandlast eines Raums neu berechnen kann?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Aargau

Wenn wir Sie richtig verstehen, suchen Sie nutzungsspezifische Brandbelastungswerte im Zusammenhang mit einer Brandrisikobewertung.

Ich betreibe eine Brennerei und plane ein eigenes Spirituosenlager. Die gesamte Lagerkapazität soll rund 10 000 Liter betragen. Welche Baumaterialien dürfen verwendet werden und welche Auflage gilt es zu erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Bei grossen Spirituosenlagern gilt es, die Anforderungen an brennbare Flüssigkeiten einzuhalten. Bei Spirituosen ab 40% Alkoholgehalt gelten zudem die Anforderungen an leichtbrennbare Flüssigkeiten.

Darf man in einem Treppenhaus Pneus lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: In einem Industriegebäude ohne Unterkellerung werden im EG unter der Treppe 16 Pneus gelagert. Es handelt sich um einen Betonbau, Brandmelder sind keine installiert.

Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Schwyz

In einem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) dürfen keine brennbaren Waren gelagert werden.

Wann ist das Brandrisiko klein und wann gross?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften kommt der Begriff „Brandrisiko“ immer wieder vor. So kann z. B. der Aufstellungsraum einer Pelletheizung bei einem geringen Brandrisiko auch für andere Zwecke genutzt werden. Oder ein erhöhtes Brandrisiko kann dazu führen, dass ein Gebäude in eine höhere QS-Stufe eingeteilt wird.