Im Treppenhaus unseres Mehrfamilienhauses hat ein Miteigentümer einen Putzschrank und ein Schuhregal hingestellt sowie einen elektrischen Schuhwärmer montiert. Ist das zulässig?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Bei dem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. In diesen Zonen muss der Durchgang auf einer Breite von 1,20 m jederzeit gewährleistet sein und es dürfen keine Brandlasten und keine Aktivierungsgefahr darin gelagert werden.

Darf man in einem Treppenhaus Pneus lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: In einem Industriegebäude ohne Unterkellerung werden im EG unter der Treppe 16 Pneus gelagert. Es handelt sich um einen Betonbau, Brandmelder sind keine installiert.

Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Schwyz

In einem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) dürfen keine brennbaren Waren gelagert werden.