Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Standort: Obwalden
Die Fluchtwegbreite des Laubengangs und des Treppenhauses (vertikaler Fluchtweg) muss gemäss der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» mindestens 1,20 m betragen.
Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Standort: Obwalden
Die Fluchtwegbreite des Laubengangs und des Treppenhauses (vertikaler Fluchtweg) muss gemäss der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» mindestens 1,20 m betragen.
Nutzung: Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch, Standort: Bern
Bei Türen in Fluchtwegen, die abgeschlossen werden, müssen Schliesssysteme nach SN EN 179 oder SN EN 1125 eingesetzt werden. Ausgenommen sind Wohnungseingangstüren und Türen zu Nebenräumen wie Lager-, Technik- oder Kellerräumen.