Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei Kunstpflanzen handelt es sich typischerweise um Dekorationen. Diese sind in der Brandschutzrichtlinie …
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einstellraum, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Wir können Ihnen dazu nur generelle Informationen geben; die Brandschutzmassnahmen müssen anhand Ihrer Brandschutzpläne mit der zuständigen Stelle (Brandschutzexperte GVB oder allenfalls der zuständige Feueraufseher) abschliessend geklärt werden.