Bei einem Wohnbauprojekt ist ein zivil genutzter Schutzraum im Keller vorgesehen. In Bezug auf Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung sind die VKF-Brandschutzrichtlinie 17-15 sowie die VKF-Brandschutzerläuterung 109-15 relevant. Es bestehen jedoch Widersprüche beim Vergleich dieser beiden Dokumente. Welche dieser Anforderungen müssen nun angewendet werden?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Im Kanton Wallis gilt die VKF-Brandschutzrichtlinie 17-15 «Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung» bei zivilen Schutzanlagen.