Gibt es für die Rauch-Wärme-Abzugsanlage (RWA) im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses bezüglich der Farbe des Rauchabzugtasters im Kanton Bern eine Vorschrift bzw. eine Empfehlung? Die erhältlichen Farben sind grau, rot, gelb, blau und orange.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Bei Wohnhäusern geringer Höhe (bis 11 m) sind Rauch-/Wärme-Abzugsanlagen gesetzlich nicht vorgeschrieben.

In unserem vierstöckigen Haus gibt es im Treppenhaus keine Fenster. Nur zwei Oberlichtfenster sind vorhanden. Diese müssen manuell geöffnet werden. Im Sommer wird es sehr heiss im oberen Bereich des Treppenschachts. Und bei einem Brandfall müsste der Hauswart auf das Dach steigen, um die Oberlichtfenster zu öffnen. Ist diese Situation brandschutzkonform?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Aargau

Nach den aktuellen Brandschutzvorschriften, die seit 2015 in Kraft sind, wäre eine Abströmöffnung als Rauch- und Wärmeabzugsanlage am obersten Punkt des Treppenhauses vorgeschrieben.

Gibt es Anforderungen an Haustechnikräume auf dem Dach eines Gebäudes, die kein Vollgeschoss darstellen (Fläche <50% der Dachfläche)? Welchen Feuerwiderstand müssen das Tragwerk des obersten Geschosses sowie das des darunterliegenden Geschosses gewährleisten? Muss der Technikraum als separater Brandabschnitt ausgebildet sein? Und muss der Technikraum über eine Treppe zugänglich sein oder reicht ein Dachausstieg?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass eine abschliessend verbindliche Beurteilung des Objekts auf diesem Forum nicht möglich ist, sondern durch die zuständige Brandschutzbehörde vorgenommen werden muss.

Folgendes können wir sagen:

Vertikale Fluchtwege müssen gemäss Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen», Ziffer 3.3.1, mit einer direkt ins Freie führenden Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) ausgerüstet sein. Gemäss Absatz 2b kann die Ausströmöffnung auf alle Geschosse (je mindestens 0.3 m2) verteilt werden. Müssen die Ausströmöffnungen von der Eingangsebene aus gesteuert werden können?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Gebäude geringer Höhe gibt es grundsätzlich keine Vorgaben.